Gemessen, nicht behauptet
Vier Dinge, die im Code stehen.
- Aufbewahrung
- 30–3650 Tageoder für immer. Das legt nur der Inhaber der Kanzlei fest, und jede Änderung geht ins Protokoll.
- Export
- nie blockiertdas vollständige Archiv lässt sich auch nach Ablauf der Lizenz herunterladen. Die Daten gehören der Kanzlei.
- Aktivitätsprotokoll
- nur ergänzbarwer geöffnet, gesendet, exportiert hat. Es gibt keine Funktion, um es zu ändern oder zu löschen.
- Grenzen
- 25 MB · 90 sAnhänge bis 25 MB; Sprachnachrichten ab 90 Sekunden kommen mit Zusammenfassung an.



